COMPLIANCE · KRITIS
KRITIS verlangtalle zwei Jahreden Stand der Technik.
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen nach §8a BSI-Gesetz alle zwei Jahre nachweisen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen. Wir liefern die technischen Nachweise, die Prüfer und das BSI akzeptieren.
01 · GELTUNGSBEREICH
Wer betroffen ist – und warum §8a mit NIS-2 nicht verschwindet.
KRITIS umfasst Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, IT und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Gesundheit, kommunale Entsorgung sowie Staat und Verwaltung. Die BSI-Kritisverordnung legt die Schwellenwerte fest, ab denen die §8a-Pflichten greifen. NIS-2 erweitert das regulatorische Bild, der §8a-Nachweis bleibt jedoch das etablierte Verfahren, über das das BSI den Stand der Technik prüft – und gibt in vielen Sektoren weiterhin den Audit-Takt vor.
02 · PFLICHTEN
Was §8a von Betreibern tatsächlich verlangt.
- BLOCK · 01
Stand der Technik alle zwei Jahre
§8a Abs. 3 BSIG verlangt von Betreibern, mindestens alle zwei Jahre nachzuweisen, dass organisatorische und technische Vorkehrungen dem Stand der Technik entsprechen. Der §8a-Nachweis ist das formale Artefakt, das über eine prüfende Stelle beim BSI eingereicht wird.
- BLOCK · 02
Angriffserkennung (§8a Abs. 1a BSIG)
Seit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen Betreiber Systeme zur Angriffserkennung betreiben. Wir prüfen die Detection Coverage gegen realistische Angriffspfade und dokumentieren, wo Signale fehlen oder unzuverlässig sind.
- BLOCK · 03
B3S-Sektorstandards
Wo Branchenspezifische Sicherheitsstandards vorliegen, geben sie die Kontrollen vor. Wir mappen den Testumfang auf den relevanten B3S, damit der §8a-Nachweis direkt darauf verweisen kann.
- BLOCK · 04
Meldepflicht nach §8b BSIG
Erhebliche IT-Störungen sind dem BSI zu melden. Wir unterstützen die technische Analyse, die für eine korrekte und fristgerechte Meldung erforderlich ist – und bereiten die forensische Datenbasis dafür vor.
03 · UNSER BEITRAG
Wie wir den §8a-Nachweis befüllen.
Der §8a-Nachweis steht und fällt mit der Qualität der zugrundeliegenden Evidenz. Wir prüfen die relevanten Angriffspfade gegen OT- und IT-Systeme, mappen Befunde auf B3S oder sektorspezifische Kontrollkataloge und liefern Nachtestergebnisse, die den Kreis schließen. Das Ergebnis fließt direkt in den Berichtsteil ein, den die prüfende Stelle beim BSI einreicht.
VERWANDTE RAHMEN
Angrenzende Regulatorik, gegen die wir ebenfalls testen.
§8A-VORBEREITUNG
Die nächste §8a-Frist kommt schneller als gedacht.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die offenen Befunde aus Ihrem letzten §8a-Nachweis, die Lücke zum aktuellen Stand der Technik und den Testumfang für die anstehende Einreichung.
